Berufsunfähigkeitsabsicherung
ERGO-Altersvorsorge

Berufsunfähigkeitsabsicherung

Unsere Berufsunfähigkeitsabsicherung springt ein, wenn Sie gesundheitsbedingt ausfallen. Mit einem umfangreichen Versicherungsschutz, der sich flexibel an Ihre jeweilige Lebensphase anpasst.

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit bedeutet noch lange nicht Erwerbsunfähigkeit

Wer durch Krankheit oder Unfall nur in seinem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Er ist prinzipiell arbeitsfähig - nur nicht mehr in seiner zuletzt ausgeführten Tätigkeit. Er muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine andere beliebige Tätigkeit annehmen - auch einfachste Arbeiten. Persönliche Empfindlichkeiten, ehemalige Stellung, Qualifikation oder Gehaltsvorstellungen werden dabei nicht berücksichtigt. Unsere Berufsunfähigkeitsabsicherung unterstützt Sie in dieser untragbaren Situation mit umfangreicher Sicherheit.

Berufsunfähigkeit - unsere Leistungen im Überblick

Leistung Detail
Verzicht auf abstrakte Verweisung Die so genannte "abstrakte Verweisung" auf eine andere Tätigkeit, wie sie in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist, haben wir in unseren Bedingungen ausgeschlossen. Besondere Regelungen gelten für Schüler, Studenten, Auszubildende, Selbstständige und aus dem Berufsleben Ausgeschiedene.
Verkürzter Prognosezeitraum Für die ärztliche Voraussage der Dauer einer Berufsunfähigkeit - so erhalten Sie Ihre Leistungen auf Wunsch bereits, wenn Sie voraussichtlich nur sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig sind.
Leistungen Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsabsicherung werden fällig, wenn Sie in Ihrem ausgeübten Beruf im Umfang von 50 % berufsunfähig werden. Sie sind dann von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit und erhalten die Rentenzahlung, sofern Sie diese vereinbart haben.
Weltweiter Versicherungsschutz Er bleibt auch dann bestehen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen.
Zinslose Beitragsstundung Die Beiträge können auf Antrag bis zur Leistungsentscheidung zinslos gestundet werden.
Überschussverwendung nach Wahl Sie entscheiden, wie die Überschussanteile Ihrer Versicherung verwendet werden: Verzinslich angesammelt und als Auszahlungsbeitrag am Vertragsende, sofern keine Leistung beansprucht wurde. Als Bonusrente zur Erhöhung Ihrer Rentenansprüche im Leistungsfall. Zur Senkung Ihrer Beiträge durch Verrechnung der Überschüsse oder als Investition in eine Fondsanlage zur Teilnahme an der Finanzmarktentwicklung.

Unsere Berufsunfähigkeitsrente können Sie auch als Zusatzversicherung zu einer Kapitallebens-, Renten- oder Risikolebensversicherung vereinbaren.