Auslandsreise-Krankenversicherung

Auslandsreise-Krankenversicherung

Ob Wellnessreise, Abenteuerurlaub oder eine längere Geschäftsreise – gerade im Ausland gilt es, auf eine optimale Gesundheitsversorgung zu achten. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall alle notwenigen Kosten bis hin zum Rücktransport.

Ein sicherer Reisebegleiter

Andere Länder, andere Sitten. Wer im Ausland erkrankt, wird oft als Privatpatient behandelt und muss im Krankheitsfalll mit entsprechend hohen Kosten rechnen. Insbesondere wenn Sie mit der Familie unterwegs sind, kann finanziell einiges auf Sie zukommen. Ob für Einzelpersonen oder für die ganze Familie - mit den Tarifen der deutschen Krankenversicherung, unserem Gesundheitsversicherer, finden Sie einen kompetenten Reisebegleiter für Ihre gesundheitliche Sicherheit.

Diese Vorteile nehmen Sie mit auf Reisen

Unsere Stärken Ihre Vorteile
24-Stunden-Notrufservice

01801/358222 (3,9 Ct./Min.)*

Bei Fragen wie zum Beispiel der Vermittlung von Ärzten und Spezialisten, Abgabe von Zahlungsgarantien bei einem stationären Krankenhausaufenthalt, Organisation und Durchführung eines Krankenrücktransports. An jedem Ort der Welt, rund um die Uhr.

Garantierter Versicherungsschutz Für die Kosten der ärztlichen Leistungen, des Krankenhausaufenthalts, der Operation, der Arznei-, Verband- und Heilmittel. Je nach Tarif bis zu 100 %.
Krankenrücktransport Kostenerstattung von Mehrkosten oder bis zu 100 % der Transportkosten. Je nach Tarif bei medizinischer Notwendigkeit und Leistungszusage oder gedeckelt auch ohne Nachweise.
Hilfsmittel, Zahnersatz Kostenersatz für Hilfsmittel bei unfallbedingten Erkrankungen. Erstattung der Reparaturkosten an vorhandenem Zahnersatz sowie unfallbedingtem provisorischem Zahnersatz. Je nach Tarif bis zu 100 %.

*aus dem deutschen Festnetz; max. 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen

Auslandsreise-Krankenversicherung - unsere Leistungspakete für Ihren Bedarf*

Leistungen Für Einzelpersonen Für Familien**
Tarifkürzel ARE AVF
Kostenerstattung beim Arzt Der akuten ärztlichen Behandlung Bei Behandlung als Privatpatient
Kostenerstattung beim Zahnarzt Einer schmerzstillenden ZahnbehandlungDie Reparatur an vorhandenem Zahnersatz Bei Behandlung als Privatpatient für: Eine schmerzstillende Zahnbehandlung Die Reparatur an vorhandenem Zahnersatz
Kostenerstattung im Krankenhaus Der Operation Bei freier Wahl anerkannter Krankenhäuser Der Operation Bei freier Wahl anerkannter Krankenhäuser
Kostenerstattung für Brille, Pflaster und Co. Arznei-, Verband- und Heilmittel Hilfsmittel bei unfallbedingten Erkrankungen Arznei-, Verband- und Heilmittel Hilfsmittel bei unfallbedingten Erkrankungen
Kostenerstattung für Rückführung /Transportkosten

Zu 100 % der Mehrkosten bei medizinischer Notwendigkeit und Leistungszusage Zu 100 % für notwendige Blutkonserven sowie lebenswichtige gestohlene oder verdorbene Medikamente Im Todesfall jeweils bis 10.000 Euro für Überführungs- oder Bestattungskosten im Ausland

Zu 100 % der Mehrkosten bei medizinischer Notwendigkeit und Leistungszusage Erstattung Mehrkosten der mitversicherten Begleitpersonen Zu 100 % für notwendige Blutkonserven sowie lebenswichtige gestohlene oder verdorbene Medikamente Im Todesfall jeweils bis 10.000 Euro für Überführungs- oder Bestattungskosten im Ausland
Besonderheiten Weltweiter Versicherungsschutz für Sie Während des ganzen Jahres bei jeder Auslandsreise bis zu sechs Wochen Dauer Weltweiter Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie Während des ganzen Jahres bei jeder Auslandsreise bis zu sechs Wochen Dauer
Beitragsbeispiele Bis 59 Jahre: 8,50 Euro/Jahr Ab 60 Jahre: 17,00 Euro/Jahr Ab 70 Jahre: 34,00 Euro/Jahr Bis 59 Jahre: 20 Euro/Jahr 60 bis 69 Jahre: 40 Euro/Jahr Ab 70 Jahre: 80 Euro/Jahr

*Angebot für einen Auslandsaufenthalt bis zu Wochen. Weitere Angebote für längere Auslandsaufenthalte sowie genauere Leistungsbeschreibungen und umfassende Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum jeweiligen Tarif

**Als Familienangehörige gelten der Ehepartner oder der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer wohnende Lebenspartner und deren Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder) bis 18 Jahre. Höchstaufnahmealter ist 69 Jahre, maßgeblich ist das Alter des ältesten Familienmitglieds.

Auslandsreiseversicherung für Reisen nach Deutschland

Die DKV bietet aber nicht nur für Reisen ins Ausland umfassenden Krankenversicherungsschutz, sondern auch für Reisen nach Deutschland. Mit dem Auslandsreiseschutz für Reisen nach Deutschland treffen alle, die in Deutschland unterwegs sind und ihren Wohnsitz im Ausland haben, umfassende Vorsorge. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Reise private oder berufliche Gründe hat.

Tarifbeispiele:

Leistungen Deutschlandaufenthalt 0-12 Monate Deutschlandaufenthalt 12 -36 Monate
Kostenerstattung beim Arzt Freie Arztwahl Freie Arztwahl
Kostenerstattung beim Zahnarzt 100 % der Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung und einfache Zahnfüllungen bis zum Regelhöchstsatz GOZ, maximal 500 Euro 50 % der Kosten für provisorischen Zahnersatz und Kieferorthopädie nach einem Unfall bis maximal 250 Euro 100 % der Kosten für eine Zahnbehandlung bis zum Regelhöchstsatz GOZ, maximal 500 Euro pro Jahr 50 % der Kosten für unfallbedingten Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zum Regelhöchstsatz GOZ, maximal 3.000 Euro pro Jahr
Kostenerstattung im Krankenhaus Freie Krankenhauswahl 100 % der Kosten für ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ 100 % der Kosten für stationäre Behandlung 100 % der Kosten für Arzneimittel Freie Krankenhauswahl 100 % der Kosten für ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ 100 % der Kosten für stationäre Behandlung 100 % der Kosten für Arzneimittel
Kostenerstattung für Brille, Pflaster und Co. 100 % der Kosten für Hilfsmittel nach einem Unfall 50 % der Kosten für Hilfsmittel 100 % nach einem Unfall
Kostenerstattung für Rückführung /Transportkosten 100 % der Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport aus einem Drittland, nach vorheriger Leistungszusage 100 % der Kosten für Überführung im Todesfall bis maximal 10.000 Euro 100 % der Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport aus einem Drittland, nach vorheriger Leistungszusage 100 % der Kosten für Überführung im Todesfall bis maximal 10.000 Euro 100 % der Kosten für Behandlung bei Schwangerschaft und Entbindung (Wartezeit: 8 Monate)